Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Frankreich 2026: Sätze & Schlüsselregeln
DBA Zypern-Frankreich: 15% Dividenden-QSt (vs. Frankreichs 30%), 0% für 10%+ Beteiligungen, 0% Lizenzgebühren. Schlüsselbestimmungen für französische Unternehmer, die nach Zypern ziehen.
20. September 2025 · 3 min read · Victor Voronov
Das Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Frankreich ist ein entscheidendes Instrument für französische Unternehmer, Investoren und Rentner, die einen Umzug nach Zypern erwägen. Aktualisiert für 2026 erklärt dieser Leitfaden jede wichtige Bestimmung des Abkommens — von den günstigen Dividenden-Quellensteuersätzen bis zu den Stundungsregeln für die französische Wegzugssteuer und der Rentenbehandlung.
Unterzeichnet 1981 und in Kraft seit 1982 hat das DBA Zypern-Frankreich Jahrzehnte an Auslegungspräzedenzfällen und ist eines der zuverlässigsten Steuerabkommen in Zyperns Netzwerk.
Überblick über das DBA Zypern-Frankreich
| Abkommensartikel | Gegenstand | Satz/Regel |
|---|---|---|
| Artikel 10 | Dividenden | 15% QSt (0% für 10%+ Beteiligungen) |
| Artikel 11 | Zinsen | 10% QSt |
| Artikel 12 | Lizenzgebühren | 0% QSt |
| Artikel 13 | Veräußerungsgewinne | Wohnsitzstaat (Ausnahme Immobilien) |
| Artikel 18 | Renten | Wohnsitzstaat |
| Artikel 4 | Tie-Breaker | Ständige Wohnstätte → Lebensinteressen → Aufenthalt → Staatsangehörigkeit |
Dividenden-Quellensteuer: 15% vs Frankreichs 30%
Bei EUR 100.000 französischen Dividenden:
| Szenario | Franz. QSt | Zypern-Steuer (Non-Dom) | Gesamtsteuer |
|---|---|---|---|
| Ohne Abkommen | EUR 30.000 (30%) | EUR 0 | EUR 30.000 |
| Mit Abkommen (Portfolio) | EUR 15.000 (15%) | EUR 0 | EUR 15.000 |
| Mit Abkommen (10%+ Beteiligung) | EUR 0 (0%) | EUR 0 | EUR 0 |
Details zur zyprischen Behandlung in unserem zyprischen Dividendensteuer-Leitfaden.
Der 0%-Satz für wesentliche Beteiligungen
Der 0%-Satz gilt, wenn eine zyprische Gesellschaft 10% oder mehr des Kapitals der französischen zahlenden Gesellschaft hält. In der Praxis gründen französische Unternehmer eine zyprische Holdinggesellschaft und halten ihre 10%+ Beteiligung an der französischen Betriebsgesellschaft darüber. Für Unternehmensgründung in Zypern ist die Holdingstruktur einer der häufigsten Gründe.
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Zinsen und Lizenzgebühren nach dem Abkommen
Zinsen: 10% QSt (vs. Frankreichs 12,8%). In Zypern sind Zinsen für Non-Doms SDC-befreit.
Lizenzgebühren: 0% QSt — besonders wertvoll für Softwareentwickler, Autoren und Patentinhaber. Kombiniert mit dem zyprischen IP-Box-Regime (~2,5% effektive Steuer) entsteht eine sehr steuereffiziente Struktur.
Veräußerungsgewinne: Wohnsitzlandbesteuerung
Gewinne aus dem Verkauf französischer Gesellschaftsanteile: steuerpflichtig nur in Zypern (wo die zyprische Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere 0% beträgt). Gewinne aus französischen Immobilien: steuerpflichtig in Frankreich.
Die zyprische 60-Tage-Regel kann die steuerliche Ansässigkeit mit minimaler physischer Anwesenheit begründen.
Französische Wegzugssteuer: Anwendung beim Umzug nach Zypern
Die Wegzugssteuer (impot de sortie) fingiert eine Veräußerung bei Wegzug. Sie greift bei Portfolios über EUR 800.000 oder 50%+ Beteiligungen.
Als EU-Mitgliedstaat qualifiziert Zypern für automatische Stundung:
- Steuer wird berechnet, Zahlung automatisch gestundet
- Jährliche französische Erklärungen (2074-ETD) für 5 Jahre
- Nach 5 Jahren: automatischer Erlass bei unverändertem Besitz
- Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren: Steuer wird fällig
Renteneinkommen: Französische Renten mit 5% in Zypern
Private Renten sind im Wohnsitzstaat Zypern steuerpflichtig. Sie können die zyprische Rentensteuer mit 5%-Pauschalsatz wählen. Gesamteffektivsatz: 7,65% (5% + 2,65% GHS).
| Rentensteuer | Frankreich | Zypern (5%-Wahl) |
|---|---|---|
| Einkommensteuersatz | Bis 45% | 5% pauschal |
| Sozialabgaben | 9,1% (CSG-CRDS) | 2,65% (GHS) |
| Gesamteffektivsatz | Bis 54%+ | 7,65% |
Vergleich mit dem DBA Zypern-Niederlande.
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