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Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Frankreich 2026: Sätze & Schlüsselregeln

DBA Zypern-Frankreich: 15% Dividenden-QSt (vs. Frankreichs 30%), 0% für 10%+ Beteiligungen, 0% Lizenzgebühren. Schlüsselbestimmungen für französische Unternehmer, die nach Zypern ziehen.

20. September 2025 · 3 min read · Victor Voronov


Das Doppelbesteuerungsabkommen Zypern-Frankreich ist ein entscheidendes Instrument für französische Unternehmer, Investoren und Rentner, die einen Umzug nach Zypern erwägen. Aktualisiert für 2026 erklärt dieser Leitfaden jede wichtige Bestimmung des Abkommens — von den günstigen Dividenden-Quellensteuersätzen bis zu den Stundungsregeln für die französische Wegzugssteuer und der Rentenbehandlung.

Unterzeichnet 1981 und in Kraft seit 1982 hat das DBA Zypern-Frankreich Jahrzehnte an Auslegungspräzedenzfällen und ist eines der zuverlässigsten Steuerabkommen in Zyperns Netzwerk.

Überblick über das DBA Zypern-Frankreich

AbkommensartikelGegenstandSatz/Regel
Artikel 10Dividenden15% QSt (0% für 10%+ Beteiligungen)
Artikel 11Zinsen10% QSt
Artikel 12Lizenzgebühren0% QSt
Artikel 13VeräußerungsgewinneWohnsitzstaat (Ausnahme Immobilien)
Artikel 18RentenWohnsitzstaat
Artikel 4Tie-BreakerStändige Wohnstätte → Lebensinteressen → Aufenthalt → Staatsangehörigkeit

Dividenden-Quellensteuer: 15% vs Frankreichs 30%

Bei EUR 100.000 französischen Dividenden:

SzenarioFranz. QStZypern-Steuer (Non-Dom)Gesamtsteuer
Ohne AbkommenEUR 30.000 (30%)EUR 0EUR 30.000
Mit Abkommen (Portfolio)EUR 15.000 (15%)EUR 0EUR 15.000
Mit Abkommen (10%+ Beteiligung)EUR 0 (0%)EUR 0EUR 0

Details zur zyprischen Behandlung in unserem zyprischen Dividendensteuer-Leitfaden.

Der 0%-Satz für wesentliche Beteiligungen

Der 0%-Satz gilt, wenn eine zyprische Gesellschaft 10% oder mehr des Kapitals der französischen zahlenden Gesellschaft hält. In der Praxis gründen französische Unternehmer eine zyprische Holdinggesellschaft und halten ihre 10%+ Beteiligung an der französischen Betriebsgesellschaft darüber. Für Unternehmensgründung in Zypern ist die Holdingstruktur einer der häufigsten Gründe.

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Zinsen und Lizenzgebühren nach dem Abkommen

Zinsen: 10% QSt (vs. Frankreichs 12,8%). In Zypern sind Zinsen für Non-Doms SDC-befreit.

Lizenzgebühren: 0% QSt — besonders wertvoll für Softwareentwickler, Autoren und Patentinhaber. Kombiniert mit dem zyprischen IP-Box-Regime (~2,5% effektive Steuer) entsteht eine sehr steuereffiziente Struktur.

Veräußerungsgewinne: Wohnsitzlandbesteuerung

Gewinne aus dem Verkauf französischer Gesellschaftsanteile: steuerpflichtig nur in Zypern (wo die zyprische Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere 0% beträgt). Gewinne aus französischen Immobilien: steuerpflichtig in Frankreich.

Die zyprische 60-Tage-Regel kann die steuerliche Ansässigkeit mit minimaler physischer Anwesenheit begründen.

Französische Wegzugssteuer: Anwendung beim Umzug nach Zypern

Die Wegzugssteuer (impot de sortie) fingiert eine Veräußerung bei Wegzug. Sie greift bei Portfolios über EUR 800.000 oder 50%+ Beteiligungen.

Als EU-Mitgliedstaat qualifiziert Zypern für automatische Stundung:

  1. Steuer wird berechnet, Zahlung automatisch gestundet
  2. Jährliche französische Erklärungen (2074-ETD) für 5 Jahre
  3. Nach 5 Jahren: automatischer Erlass bei unverändertem Besitz
  4. Bei Verkauf innerhalb von 5 Jahren: Steuer wird fällig

Renteneinkommen: Französische Renten mit 5% in Zypern

Private Renten sind im Wohnsitzstaat Zypern steuerpflichtig. Sie können die zyprische Rentensteuer mit 5%-Pauschalsatz wählen. Gesamteffektivsatz: 7,65% (5% + 2,65% GHS).

RentensteuerFrankreichZypern (5%-Wahl)
EinkommensteuersatzBis 45%5% pauschal
Sozialabgaben9,1% (CSG-CRDS)2,65% (GHS)
GesamteffektivsatzBis 54%+7,65%

Vergleich mit dem DBA Zypern-Niederlande.

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